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E. Feststellung des Jahresabschlusses

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

4096
Der vom Vorstand aufgestellte und von den Abschlussprüfern geprüfte Jahresabschluss ist mit dem Lagebericht dem Aufsichtsrat vorzulegen (§ 222 Abs 1 UGB). Dieser hat sich innerhalb zwei Monaten gegenüber dem Vorstand zu erklären (§ 125 Abs 1 AktG). Hierfür bieten sich zwei Möglichkeiten:

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