Der vom Vorstand aufgestellte und von den Abschlussprüfern geprüfte Jahresabschluss ist mit dem Lagebericht dem Aufsichtsrat vorzulegen (§ 222 Abs 1 UGB). Dieser hat sich innerhalb zwei Monaten gegenüber dem Vorstand zu erklären (§ 125 Abs 1 AktG). Hierfür bieten sich zwei Möglichkeiten: