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E. Fazit (Schmittmann)

Schmittmann1. AuflSeptember 2023

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Der Beitrag hat gezeigt, dass Digital Assets in Zwangsvollstreckung und Insolvenz besonderer Aufmerksamkeit der Akteure bedürfen. Dies ist im Bereich der Zwangsvollstreckung zunächst dadurch zu gewährleisten, dass genau analysiert wird, worauf genau sich der Titel richtet. Sodann ist im Einzelnen zu prüfen, wie in Kryptowerte, elektronische Wertpapiere und Daten nach dem Instrumentarium, das die ZPO zur Verfügung stellt, vollstreckt werden kann.

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