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E. Die Rechtsmittel

Seiser1. AuflNovember 2024

I. Der Rekurs

Rekurs

Verwalter

68
Wider die im Exekutionsverfahren ergehenden gerichtlichen Beschlüsse ist das Rechtsmittel des Rekurses zulässig (§ 65 Abs 1). Dabei versagt die Exekutionsordnung allerdings für eine Reihe von Beschlüssen das Rechtsmittel des Rekurses; so zB:

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