Angestellte
Arbeiter
Innerhalb der Gruppe der durch echten Arbeitsvertrag Beschäftigten wird im österreichischen Arbeitsrecht traditionell zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden.124 Diese Unterscheidung ist im Individualarbeitsrecht eigentlich kaum mehr von Bedeutung: Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Rz 265 ff) wurde 2018 angeglichen, die Kündigungsfristen und -termine (Rz 412 f) mit 1. 10. 2021; lediglich im Entlassungsrecht bestehen noch geringfügige Unterschiede.125 Diese spielen aber aufgrund der angleichenden Auslegung durch die Judikatur kaum noch eine Rolle.126 Im Kollektivarbeits- bzw Betriebsverfassungsrecht wird aber weiterhin unterschieden: So unterliegen Arbeiter und Angestellte unterschiedlichen KV, die Differenzierung in der Betriebsverfassung bewirkt eine Teilung der Belegschaft in die Gruppe der Arbeiter und jene der Angestellten mit unterschiedlicher Vertretung (Rz 91). Zuletzt bestehen auch weiterhin Unterschiede im Sozialversicherungsrecht, obgleich auch hier eine Angleichung erfolgt ist. Diese betreffen va die Pensionsversicherung, wo der Versicherungsfall der geminderten Erwerbsfähigkeit (Invalidität, Berufsunfähigkeit) unterschiedlich geregelt ist.127
