Walter H. Rechberger:
Die Cottage-Servitut11Zur Frage, ob es „die“ oder „das“ Servitut heißt, führt der Oberste Gerichtshof (OGH) in der Entscheidung vom 21. 12. 2005, 3 Ob 25/05m SZ 2005/190 = JBl 2006, S. 452 = Zak 2006/163, S. 94 = MietSlg 57.024 und 57.154 trefflich aus: „Die irrige Auffassung, ‚Servitut’ sei grammatikalisch sächlichen Geschlechts, kann wohl nur auf schwindende Lateinkenntnisse einerseits und die leider auch bei Verfassern von Wörterbüchern bestehende Unkenntnis der österreichischen Rechtssprache andererseits zurückgeführt werden.“ Zu danken habe ich Herrn Ass. Mag. Anton Dirlinger für seine, wichtige Grundlagen für diesen Beitrag liefernden, Recherchearbeiten.
I. Die Hausservituten
