Urheberrecht zählt als Teil des geistigen Eigentums zu den nach Art 17 Abs 2 GRC grundrechtlich garantierten Schutzrechten der Europäischen Union. Aufbauend auf sehr unterschiedlichen nationalen Traditionen bemüht sich die EU seit Mitte der 1980er Jahre zunehmend um Harmonisierung dieses Regelungsbereichs, der neben dem klassischen Urheberrecht auch die sog „verwandten Schutzrechte“ beinhält. Auf Basis der dazu erlassenen Unionsrechtsakte, die insb Richtlinien, zuletzt aber auch Verordnungen umfassen, kommt der Rechtsprechung des EuGH besondere Bedeutung in der Entwicklung des Unionsurheberrechts zu.
