Thailändische Entgelte für die Entwicklung von Computersoftware durch ein österreichisches Softwareunternehmen sind keine Lizenzgebühr sondern die Abgeltung für die erbrachte Dienstleistung auch wenn diese teilweise an thailändische Programmierer in Lohnarbeit weitergegeben wurde
BMF 30.06.2003 EAS 2307
SWI 354/2003

