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DBA-Mongolei Allgemein

Dezember 2004

2679
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Mongolei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll. Das DBA umfasst die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Grundsteuer, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und die Abgabe vom Bodenwert bei unbebauten Grundstücken

ARD 5521/6/2004
ÖStZ 2004/835e
BGBl III 2004/92, ausgegeben am 10.8.2004

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