I. Vorbemerkung
Am 27. Jänner 2016 hat der NR das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutzgesetz – PStSG)1 sowie flankierende Änderungen des SPG beschlossen. Das PStSG trat am 1. Juli 2016 in Kraft und reiht sich in eine Anzahl von Gesetzgebungsmaßnahmen der letzten Zeit, die auch als „Migrationsfolgenrecht“ zur Bewältigung der Folgen der permissiven Zuwanderungspolitik der vergangenen Jahrzehnte verstanden werden können und zunehmend Freiräume der Bevölkerung einschränken. An insofern vergleichbaren Gesetzgebungsmaßnahmen auf Seite 41
