Kurzbeschreibung
Nach einigen Entscheidungen des EGMR und des VfGH war eine Obsorgereform, die zum 1.2.2013 in Kraft treten musste, unausweichlich. Der Gesetzgeber nahm dies aber zum Anlass zu einer Totalreform des österreichischen Kindschaftsrechts, die auch eine Umnummerierung und verbesserte Systematik aller inhaltlich unveränderten Bestimmungen mit sich brachte. Auf den ersten Blick ist daher kein Stein des österreichischen Kindschaftsrechts auf dem anderen geblieben.

