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Das langsame Aus für Topf-Sonderausgaben

Mäder-Jaksch1. AuflMärz 2016

§§ 18 und 124b Z 285 und 286 EStG idF Gemeinnützigkeitsgesetz (GG) 2015 BGBl I Nr. 160/2015 vom 28.12.2015

§§ 18 und 124b Z 285 und 286 EStG idF Gemeinnützigkeitsgesetz (GG) 2015 BGBl I Nr. 160/2015 vom 28.12.2015

Das StRefG 2015/2016 hat die Absetzbarkeit der Topfsonderausgaben erheblich eingeschränkt, aber auch bei anderen Sonderausgaben gibt es zum Teil wesentliche Änderungen.

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