I. Nationale Regelungen zur Wasserversorgung und die Daseinsvorsorge
1. Einführende Bemerkungen
Auf nationaler Ebene sind für Fragen zur Wasserversorgung in erster Linie bestimmte Teile des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG)1624 sowie die einzelnen landesrechtlichen Wasserversorgungsgesetze von Relevanz, die dementsprechend den Schwerpunkt der folgenden Überlegungen bilden. Daneben darf allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass ein wesentlicher Aspekt der Wasserversorgung die Bereitstellung von Trinkwasser ist und dieses wiederum als „Wasser für den menschlichen Gebrauch“ in den Anwendungsbereich des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG)1625 fällt. Zumindest erwähnt sei daher, dass im Rahmen möglicher Überlegungen etwa zum Betrieb von Wasserversorgungsanlagen oder Inverkehrbringen von Quellwasser stets auch alle zum LMSVG (bzw bisherigen LMG)1626 ergangenen Ausführungsverordnungen, die für das Trinkwasser relevante Bestimmungen enthalten, berücksichtigt werden müssen.1627

