Wird in einer Rechnung ein unrichtiger (zu hoher) USt-Betrag ausgewiesen, so schuldet ihn der Unternehmer, der die Rechnung ausgestellt hat, ebenfalls aufgrund der Rechnung. Im Gegensatz zum unberechtigten Steuerausweis kann der Unternehmer die Rechnung berichtigen und muss dann nur den richtigen USt-Betrag abführen (§ 11 Abs 12).

