Brodil/Gruber-Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen12 (2026) Rz 341a341a
§ 9 AZG legt absolute Höchstgrenzen der Arbeitszeit fest, die mit der Novelle BGBl I 2018/53 seit 1. 9. 2018 ausgeweitet wurden. Danach darfdie Tagesarbeitszeit zwölf Stunden unddie Wochenarbeitszeit in einzelnen Wochen 60 Stunden und