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D. Höchstarbeitszeiten (Brodil/Gruber-Risak)

Brodil/Gruber-Risak12. AuflJänner 2026

341a
§ 9 AZG legt absolute Höchstgrenzen der Arbeitszeit fest, die mit der Novelle BGBl I 2018/53 seit 1. 9. 2018 ausgeweitet wurden. Danach darf

die Tagesarbeitszeit zwölf Stunden unddie Wochenarbeitszeit in einzelnen Wochen 60 Stunden und

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