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D. Fristversäumnis

Tanzer/Unger8. AuflOktober 2024

Bei Versäumung einer Fallfrist (zB Frist zur Einbringung von Beschwerden, Vorlageanträgen, Wiederaufnahme- und Wiedereinsetzungsanträgen oder für eine Mängelbehebung) gehen grundsätzlich die vorhandenen Rechte verloren. Die Partei ist sodann auf eine Wiedereinsetzung angewiesen, um den Fehler ungeschehen zu machen.

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