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D. Die Evidenzkonten gemäß § 4 Abs 12 EstG (Marschner)

Marschner1. AuflApril 2025

DOI: https://doi.org/10.33196/9783704696809-102

1. Allgemeines zu den Evidenzkonten

§ 4 Abs 12 Z 3 EStG enthält den ausdrücklichen Auftrag an die Kapitalgesellschaft, ein fortlaufendes Evidenzkonto für Einlagen zu führen sowie dieses als Beilage der jährlichen Körperschaftsteuererklärung anzuschließen. Gleichermaßen ordnet § 4 Abs 12 Z 4 EStG an, die Innenfinanzierung sinngemäß in einer Evidenz zu erfassen.

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