DOI: https://doi.org/10.33196/9783704696809-102
1. Allgemeines zu den Evidenzkonten
§ 4 Abs 12 Z 3 EStG enthält den ausdrücklichen Auftrag an die Kapitalgesellschaft, ein fortlaufendes Evidenzkonto für Einlagen zu führen sowie dieses als Beilage der jährlichen Körperschaftsteuererklärung anzuschließen. Gleichermaßen ordnet § 4 Abs 12 Z 4 EStG an, die Innenfinanzierung sinngemäß in einer Evidenz zu erfassen.
