1. Grundsätzliches
Ausländerbeschäftigung
Aus arbeitsmarktpolitischen Gründen und zum Schutz der inländischen AN unterliegt die Beschäftigung von (EU-)Ausländern durch das AuslBG diversen Beschränkungen und Kontrollen.473 Das AuslBG unterwirft die Beschäftigung von EU-Ausländern einem abgestuften Regime an Eingriffsintensitäten, die mit zunehmender Dauer der Beschäftigung im Inland abnimmt.
