vorheriges Dokument
nächstes Dokument

C. Verschuldensscheidung wegen schwerer Eheverfehlung (Sagerer/Schiavon)

Sagerer/SchiavonAugust 2012

Der umfassende Scheidungstatbestand wegen Verschuldens ist § 49 EheG.530530Die § 47 (Ehebruch) und § 48 (Verweigerung der Fortpflanzung) sind durch das EheRÄG 1999 BGBl I Nr 125/1999 aufgehoben worden. Danach ist eine schuldhaft gesetzte schwere Eheverfehlung oder ein ehrloses oder unsittliches Verhalten Voraussetzung für die Scheidung. Hinzutreten muss, dass dieses Verhalten Zerrüttungswirkung auf die Ehe hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!