1. Gesetzliche Rechtslage
Personengesellschaft
Soweit es um Gesellschaften geht, handelt dieser Abschnitt von Personengesellschaften. Zu unterscheiden sind dabei die eingetragenen Personengesellschaften (OG, KG) von der GesbR, die nicht im Firmenbuch eingetragen ist und deshalb auch als nicht eingetragene Personengesellschaft bezeichnet werden könnte.
