Seit Inkrafttreten des EWR am 1.1.1994 gelten die kartellrechtlichen Bestimmungen des EGV – nunmehr AEUV – auch in Österreich. Es ist von einem durchgängigen Vorrang des Gemeinschaftsrechts auszugehen.50 Seite 24
Seit Inkrafttreten des EWR am 1.1.1994 gelten die kartellrechtlichen Bestimmungen des EGV – nunmehr AEUV – auch in Österreich. Es ist von einem durchgängigen Vorrang des Gemeinschaftsrechts auszugehen.50 Seite 24
