a) Zivilverfahren Mangels Untersuchungsgrundsatz (im Rahmen dessen die Beweise von Amts wegen aufzunehmen wären) erfolgt im Zivilprozess die Beweisaufnahme grundsätzlich aufgrund eines Beweisanbots einer Partei.
a) Zivilverfahren Mangels Untersuchungsgrundsatz (im Rahmen dessen die Beweise von Amts wegen aufzunehmen wären) erfolgt im Zivilprozess die Beweisaufnahme grundsätzlich aufgrund eines Beweisanbots einer Partei.