Die mit 1. 1. 2021 in Kraft getretene Behördenreform wurde zum Anlass für eine umfassende Überarbeitung der Wechselwirkungen zwischen abgabenrechtlicher Außenprüfung (nachfolgend „Betriebsprüfung“) und dem Finanzstrafrecht genommen. Dabei werden in Kapitel 1. zunächst die für ein tieferes Verständnis der Materie erforderlichen wechselseitigen Querverbindungen zwischen Abgabenrecht und Finanzstrafrecht in komprimierter Weise dargestellt. Anschließend widmet sich Kapitel 2. ausführlich den zentralen Fragestellungen einer § 99 Abs 2 FinStrG-Prüfung (Kapitel 2.1.) sowie den finanzstrafrechtlichen Implikationen einer § 147 BAO-Prüfung (Kapitel 2.2.).

