Sachverhalt:
Max Better ist Student der Theaterwissenschaften und hat im Jahr 2015 von seiner verstorbenen Großmutter Aktien im Wert von 100.000,- geerbt. Er ist im selben Jahr noch in den Genuss einer Dividendenzahlung iHv 6.000,- gekommen. Nach Abzug der KESt iHv 1.500,- (25 %, ab 2016 27,5 %) wurden 4.500,- auf sein Depot gutgeschrieben. Da er sonst keine weiteren Einkünfte hat und er als Student immer in Geldnot ist, beantragt er gleich zu Beginn des darauffolgenden Jahres eine Veranlagung. Er wohnt noch bei den Eltern, die ihn auch finanziell unterstützen und bezieht Familienbeihilfe.

