Sachverhalt:
Karl Kraus ist an der KuK-GmbH zu 40 % beteiligt und gleichzeitig Geschäftsführer. In dieser Eigenschaft steht er in einem Beschäftigungsverhältnis, das alle Merkmale eines Dienstverhältnisses, ausgenommen der Weisungsgebundenheit, aufweist. Als Vergütung für seine Tätigkeit erhält er im Jahr 2015 insgesamt 140.000,-. An Ausgaben sind in diesem Zeitraum 20.000,- angefallen.
Aufgabe:
Welcher Einkunftsart ist Karls Tätigkeit zuzuordnen?

