Sachverhalt:
Werner Lemke unterrichtet die Gegenstände Rechnungswesen, Betriebswirtschaft sowie Marketing und internationale Geschäftstätigkeit an einer Handelsakademie und macht in den Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung ua Werbungskosten für ein Sprachreisearrangement auf Malta iHv 1.650,- geltend. Werner legte eine Zahlungsbestätigung vor, laut welcher im Arrangement ein Sprachkurs für Erwachsene (20 Lektionen Unterricht pro Woche) inkludiert ist. Zudem wurde ein Schreiben der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass der Steuerpflichtige den Sprachkurs ua deswegen besucht hat, weil der Landesschulrat für Kärnten wünsche, dass „Englisch immer mehr auch in anderen Gegenständen, wie zB in Betriebswirtschaft integriert“ werde.

