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Beispiel 108 (Erklärungspflicht)

Wakounig/Labner2. AuflAugust 2016

Sachverhalt:

Karl Steinbichler ist in der Umsatzsteuerabteilung einer großen Steuerberatungskanzlei als Sachbearbeiter angestellt und hat im abgelaufenen Kalenderjahr ein Gehalt von 32.000,- (KZ 245 des Lohnzettels) bezogen. Neben den vom Arbeitgeber bezahlten Seminaren hat er auch an einem Seminar für internationales Steuerrecht teilgenommen, welches er aber selbst bezahlen musste. Für diese Veranstaltung sind Kosten iHv insgesamt 350,- (Seminarbeitrag) und 120,- (Reisekosten) entstanden, die er im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht hat.

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