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Beispiel 107 (Erklärungspflicht)

Wakounig/Labner2. AuflAugust 2016

Sachverhalt:

Mag. Birgit Billeth ist bei der St. Pöltener Stadtzeitung als Redakteurin angestellt und hat im Jahr 2016 ein Gehalt von 23.000,- (KZ 245 des Lohnzettels) bezogen. Neben dieser Tätigkeit steht sie auch in einem Dienstverhältnis zu ihrem Ehegatten, einem Psychiater, für den sie auf Diktafon gesprochene Gutachten in Schriftform bringt. Im Rahmen dieses Dienstverhältnisses ist sie 15 Stunden pro Woche tätig und hat dafür ein Jahresgehalt von 9.100,- (KZ 245 des Lohnzettels) erhalten.

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