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Beispiel 106 (Erklärungspflicht)

Wakounig/Labner2. AuflAugust 2016

Sachverhalt

Reinhard Rosnar ist als Bilanzbuchhalter bei der Fa Uniclever AG angestellt und hat für das Jahr 2016 ein Gehalt von 42.000,- (KZ 245 des Lohnzettels) bezogen. Neben seiner nichtselbständigen Tätigkeit trägt er bei verschiedenen Seminaren die Neuerungen des Unternehmenssteuerrechts vor. Aus dieser selbständigen Tätigkeit konnte er im Jahr 2016 einen Gewinn von 650,- erzielt, der durch EAR ermittelt wurde.

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