Bescheidadressat bei Verschiedenheit der am Kuvert und im Bescheid angeführten Person; Erledigungen des FA an eine durch Verschmelzung untergegangene AbgPfl ohne Bescheidqualität können durch B-Erlassung an das neue Steuerrechtssubjekt saniert werden, sodass es keiner Wiederaufnahme bedarf
VwGH 03.07.2003, 2003/15/0024

