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BAO § 93 Abs 2

51. AuflDezember 2003

1837
Bescheidadressat bei Verschiedenheit der am Kuvert und im Bescheid angeführten Person; Erledigungen des FA an eine durch Verschmelzung untergegangene AbgPfl ohne Bescheidqualität können durch B-Erlassung an das neue Steuerrechtssubjekt saniert werden, sodass es keiner Wiederaufnahme bedarf

VwGH 03.07.2003, 2003/15/0024

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