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BAO § 84

56. AuflDezember 2008

2351
Das Vertretungsrecht der Wirtschaftstreuhänder vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat

Unger Peter, RdW 2008/258

2352
Vertretung durch einen Angestellten ist nicht geschäftsmäßig und fällt nicht unter die Ablehnungsbestimmung des § 84 Abs 1 BAO

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