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BAO § 250

54. AuflDezember 2006

2370
Die Erlassung eines antragsbedürftigen Verwaltungsaktes ohne Vorliegen eines Antrages bewirkt Rechtswidrigkeit wegen Unzuständigkeit der Behörde

VwGH 23.02.2006 2005/16/0243
ÖStZB 2006/448
SWK R 70 1040/2006

Unzuständigkeit, Erlassung eines antragsbedürftigen Verwaltungsaktes ohne Vorliegen eines Antrages

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