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BAO § 239

57. AuflDezember 2009

2488
Verrechnung von Abgabengutschriften nach Abschluss eines Schuldenregulierungsverfahrens

UFS Klagenfurt 01.10.2008 RV/0618-K/07
Hilber Klaus, UFSaktuell 93/2009

2489
Keine Rückzahlung von Guthaben eines AbgPfl an dessen Parteienvertreter

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