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BAO § 235

54. AuflDezember 2006

2349
Verzicht auf Abgabenansprüche nur in Bescheidform in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen und nicht durch privatrechtliche „Vereinbarung“

UFS Linz 22.11.2005 RV/0678-L/04
Zinöcker Alfred, UFS 76/2006

Abgabenforderung, Verzicht durch Abgabenbehörde

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