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BAO § 135

Scherff58. AuflDezember 2010

2366
Verspätungszuschlag für verspätet eingereichte Abgabenerklärung (nach Versäumung der „Anmerkung der Quote“ beim FA zur Einreichung von Abgabenerklärungen) auch im Falle rechtzeitiger Entrichtung der Abgabenschuld

VwGH 24.06.2009 2008/15/0035
ÖStZ 2010/204, 93
ÖStZB 2010/11, 29
SWK R 4 80/2010

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