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B. Zuständigkeit

Völkl-Torggler/Ingemarsson/Majer3. AuflJänner 2023

Netzwerk der Wettbewerbsbehörden

Zuständigkeit

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Da das Kartellgericht und das Kartellobergericht jeweils für das ganze Bundesgebiet tätig werden, können sich Probleme der örtlichen Zuständigkeit mit gleichartigen Gerichten nicht ergeben.

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