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B. Wirtschaftliche Bedeutung und unternehmerische Motive

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

Motive

Wirtschaftliche Bedeutung

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Das Gesetz geht konzeptionell von der Vereinigung selbständiger, voneinander unabhängiger Gesellschaften aus, die eine Zusammenführung wirtschaftlicher Einheiten und eine Ressourcenbündelung bei der übernehmenden Gesellschaft verwirklicht (Konzentrationsfunktion).33 Kalss, VSU2 Vor § 219 AktG Rz 3; Nowotny/Fida, Kapitalgesellschaftsrecht, Umgründungsrecht, Übernahmerecht Rz 4/7; Drygala in Lutter (Bayer/Vetter), UmwG5 § 2 Rz 13; Hügel, Verschmelzung und Einbringung 3. Für die unterschiedlichen Gesellschafterkreise der beteiligten Gesellschaften steht bei dieser Struktur das Umtauschverhältnis im Vordergrund, in dem

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sich der Wert der Gegenleistung (Anteile an der übernehmenden Gesellschaft) für die Hingabe der Anteile an der übertragenden Gesellschaft ausdrückt (vgl V. A Rz 29 ff). Ihre zentrale praktische Bedeutung entfaltet die Verschmelzung jedoch im Konzern.44 Hügel, Verschmelzung und Einbringung 24; Kalss in Kalss/Nowotny/Schauer, Österreichisches Gesellschaftsrecht Rz 3/940, 3/950. Bei Unternehmensakquisitionen steht sie oft am Ende eines schrittweisen Wachstums- und Integrationsprozesses, bei dem eine zunächst im Wege eines Share Deals erworbene Beteiligung im Erwerber aufgeht.55 Sagasser in Sagasser/Bula/Brünger, Umwandlungen4 § 8 Rz 2; Kalss, VSU2 Vor § 219 AktG Rz 1; Simon in KölnerKomm UmwG § 2 Rz 2.

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