Nadja Köszegi
1. Kurzcharakteristik
Gegenstand der Versicherung ist der Schaden auf dem in der Polizze näher bezeichneten Luftfahrzeug, unbemanntem Luftfahrzeug, Flugmodell oder Luftfahrtgerät und auf die dort angegebene Art der Verwendung, ohne Berücksichtigung der Verschuldensfrage. Ob Eigen- oder Fremdverschulden vorliegt, hat keinen Einfluss auf die Leistungspflicht des Versicherers. Die Luftfahrt-Kaskoversicherung ist eine Sachversicherung.
