Der Zeitpunkt der Bezahlung (Zufluss des Entgeltes) ist in folgenden Fällen für die Entstehung der Steuerschuld maßgeblich (§ 17):
Umsätze aus einer freiberuflichen Tätigkeit, weiters Umsätze berufsrechtlich zugelassener Gesellschaften und gesetzlicher Prüfungs- und Revisionsverbände, die der freiberuflichen Tätigkeit entsprechende Leistungen erbringen;
