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B. Form und Dokumentation (Schopper/Skarics)

Schopper/Skarics2. AuflOktober 2014

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Der Leasingvertrag unterliegt keiner besonderen Formvorschrift und kann daher gemäß § 883 ABGB grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden549549 Rainer, Der Immobilienleasingvertrag, immolex 2005, 166, 169.. Im praktischen Regelfall werden Leasingverträge schriftlich, unter Verwendung vorbereiteter Formulare des Leasinggebers abgeschlossen.

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