Seit Inkrafttreten des Strafprozessreformgesetzes 2004 kennt die StPO erstmals explizit angeführte Grundsätze des Strafverfahrens. Sie stellen das System des österreichischen Strafverfahrens in seinen wesentlichen Zügen prägnant dar und sollten keinesfalls als bloß programmatische Bestimmungen abgetan werden, vielmehr vermag deren Kenntnis dem Verständnis der StPO bzw deren Systems dienlich zu sein und ermöglicht es, in einer systematischen Gesamtschau oftmals Antworten auf Fragen (bzw Ansatzpunkte hiezu) zu finden, die ansonsten offenbleiben müssten.

