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B. Echte Steuerbefreiungen

Pummerer13. AuflSeptember 2023

Bedingung für die echte Steuerbefreiung ist jeweils, dass die Voraussetzungen dafür buchmäßig nachgewiesen werden und, soweit ein Gegenstand ausgeführt wird, dass der Ausfuhrnachweis erfolgt. Die wichtigsten echten Steuerbefreiungen betreffen bspw:

1. Ausfuhrlieferungen

Wird ein Gegenstand durch den Unternehmer oder den Abnehmer ins Drittland geliefert, liegt eine steuerfreie Ausfuhrlieferung vor. Bei der Ausfuhr im Reisegepäck gelten besondere Bestimmungen.

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