vorheriges Dokument
nächstes Dokument

B. Der Telekommunikationsdienstvertrag (Goldbacher/Forizs)

Goldbacher/Forizs1. AuflJuni 2015

Beim Begriff „Telekommunikationsdienstvertrag“ ist die verwaltungsrechtliche Definition für den „Telekommunikationsdienst“ von der zivilrechtlichen Klassifikation zu unterscheiden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte