Beim Begriff „Telekommunikationsdienstvertrag“ ist die verwaltungsrechtliche Definition für den „Telekommunikationsdienst“ von der zivilrechtlichen Klassifikation zu unterscheiden.
Beim Begriff „Telekommunikationsdienstvertrag“ ist die verwaltungsrechtliche Definition für den „Telekommunikationsdienst“ von der zivilrechtlichen Klassifikation zu unterscheiden.
