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B. Datenschutzrecht (Feiler/Schmitt)

Feiler/Schmitt3. AuflJänner 2019

B. Datenschutzrecht

1. Einleitung

Seit dem 25. 5. 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung11Verordnung (EU) 679/2016 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG , ABl L 2016/11, 1. und führt zu einer einheitlichen Regelung der meisten Bereiche des Datenschutzrechts in der gesamten EU. Das österreichische Datenschutzgesetz22Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, BGBl I 1999/165 idF BGBl I 2018/24. sowie vereinzelte Bestimmungen in weiteren Gesetzen, wie etwa dem Arbeitsverfassungsgesetz,33Bundesgesetz vom 14. Dezember 1973 betreffend die Arbeitsverfassung, BGBl 1974/22 idF BGBl I 2017/104. bleiben daneben weiterhin von Bedeutung. Die DSGVO enthält als sog „hinkende Verordnung“44Vgl Feiler/Forgó, EU-DSGVO (2017) 8. nämlich Öffnungsklauseln, die Mitgliedstaaten in gewissen Fragen einen eigenen Regelungsspielraum einräumen.55Vgl Feiler, Öffnungsklauseln in der Datenschutz-Grundverordnung – Regelungsspielraum des österreichischen Gesetzgebers, jusIT 2016/93, 210 für eine Übersicht aller Öffnungsklauseln. In der Folge soll zunächst auf die Vorgaben der DSGVO eingegangen werden; die spezifisch österreichischen Normen werden nachfolgend behandelt.

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