B. Datenschutzrecht
1. Einleitung
Seit dem 25. 5. 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung1 und führt zu einer einheitlichen Regelung der meisten Bereiche des Datenschutzrechts in der gesamten EU. Das österreichische Datenschutzgesetz2 sowie vereinzelte Bestimmungen in weiteren Gesetzen, wie etwa dem Arbeitsverfassungsgesetz,3 bleiben daneben weiterhin von Bedeutung. Die DSGVO enthält als sog „hinkende Verordnung“4 nämlich Öffnungsklauseln, die Mitgliedstaaten in gewissen Fragen einen eigenen Regelungsspielraum einräumen.5 In der Folge soll zunächst auf die Vorgaben der DSGVO eingegangen werden; die spezifisch österreichischen Normen werden nachfolgend behandelt.