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Arbeits- und Sozialgericht – Gerichtsbesetzung

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Das Verfahren wird von einem Berufsrichter geführt, der zwei „Beisitzer“ (Laienrichter) hat. Links vom Berufsrichter sitzt ein Arbeitgebervertreter, rechts vom Berufsrichter ein Arbeitnehmervertreter.

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