Ob und in welchem Umfang sogenannte „Paukerstunden“ Sinn machen, ist vor allem eine subjektive Entscheidung und hängt darüber hinaus auch von der Art der bisherigen Tätigkeit im Rahmen der praktischen Verwendungszeit (also Praxiserfahrung) ab. Die überwiegende Anzahl der Rechtsanwaltsanwärter hat wenig oder nur geringe Erfahrung in der Verfassung strafrechtlicher Rechtsmittel; um hier zu mehr praktischer Übung zu kommen, bieten sich Stunden bei einem Pauker an.