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ALSAG § 11

54. AuflDezember 2006

1730
Rechtsfolgen beihilferelevanter Abgabenbefreiungen: Die beihilferelevante Befreiung vom Altlastenbeitrag zieht bei engem Wettbewerbsverhätnis zwischen belasteten und befreiten Unternehmen die Aussetzung bzw Erstattung der Abgabe nach sich. (Besprechung von EuGH Laboratoires Boiron und VwGH 2004/17/0118)

EuGH 07.09.2006 C-526/04 Laboratoires Boiron
Jaeger Thomas, WBl 541/2006

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