Bei Privatstiftungen kommen Besteuerungsvorgänge auf drei Ebenen in Betracht. Neben der Stiftungseingangssteuer nach dem StiftEG1 bei Vermögenszuwendungen an die Privatstiftung und der Grunderwerbsteuer iSd GrEStG2 bei Übertragungen von inländischen Grundstücken ist die laufende Besteuerung nach dem KStG3 und die Ausgangsbesteuerung bei Vermögenszuwendungen an Begünstigte und Letztbegünstigte nach dem EStG4 und KStG zu beachten.5 Das österreichische Steuerrecht enthält dabei zahlreiche Sonderbestimmungen für Privatstiftungen. Bei der ertragsteuerlichen Beurteilung der Privatstiftung ist zu unterscheiden, ob es sich um eine eigennützige oder eine gemeinnützige Privatstiftung, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dient, handelt.

