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A. Vorbemerkungen

Kubik/Krenn1. AuflJanuar 2024

Bei Privatstiftungen kommen Besteuerungsvorgänge auf drei Ebenen in Betracht. Neben der Stiftungseingangssteuer nach dem StiftEG11Stiftungseingangssteuergesetz BGBl 2008/85 idgF. bei Vermögenszuwendungen an die Privatstiftung und der Grunderwerbsteuer iSd GrEStG22Grunderwerbsteuergesetz 1987 BGBl 1987/309 idgF. bei Übertragungen von inländischen Grundstücken ist die laufende Besteuerung nach dem KStG33Körperschaftsteuergesetz 1988 BGBl 1988/401 idgF. und die Ausgangsbesteuerung bei Vermögenszuwendungen an Begünstigte und Letztbegünstigte nach dem EStG44Einkommensteuergesetz 1988 BGBl 1988/400 idgF. und KStG zu beachten.55Vgl Ludwig in Arnold/Ludwig, Stiftungshandbuch3 (2022) Rz 4/1. Das österreichische Steuerrecht enthält dabei zahlreiche Sonderbestimmungen für Privatstiftungen. Bei der ertragsteuerlichen Beurteilung der Privatstiftung ist zu unterscheiden, ob es sich um eine eigennützige oder eine gemeinnützige Privatstiftung, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dient, handelt.

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