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A. Rechtsschutzversicherung (Ettinger)

Ettinger17. LfgAugust 2019

Helmut Ettinger

Der Gegenstand der Rechtschutzversicherung wird in § 158j Abs 1 VersVG und Art 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2015), als unverbindlich empfohlene Musterbedingungen des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs, beschrieben.

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