Ein einheitliches Mehrwertsteuersystem ist eine wesentliche Voraussetzung für einen funktionierenden Binnenmarkt. Daher schreibt die EU den Mitgliedstaaten ihr Mehrwertsteuersystem in der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. 11. 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Stand der angepassten Version 1. 7. 2022) detailliert vor. Die Gestaltungsfreiheit der Mitgliedstaaten ist im Wesentlichen auf die Steuersätze beschränkt, wobei der Normalsteuersatz mindestens 15 % betragen muss. Die Richtlinie enthält Regelungen für die grenzüberschreitende Umsatzbesteuerung innerhalb des Gemeinschaftsgebietes. Die Bestimmungen der Binnenmarktrichtlinie bauen auf dem „Bestimmungslandprinzip“ auf. Dieses Prinzip soll später durch das „Ursprungslandprinzip“ ersetzt werden (Einzelheiten zu diesen Prinzipien vgl unten). Mit der generellen Umstellung auf das Ursprungslandprinzip ist aber in naher Zukunft nicht zu rechnen.

