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A. Grundlagengeschäfte

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

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Grundlagengeschäfte gestalten das Gesellschaftsverhältnis. Sie gehören nicht zur Geschäftsführung, sind daher auch keine außergewöhnlichen Geschäfte (unten B.), sondern haben vielmehr gesellschaftsvertraglichen Charakter. Zu den Grundlagengeschäften zählen:

Änderungen des Gesellschaftsvertrags,

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